Vor ein paar Wochen habe ich völlig unerwartet tatsächlich eine Antwort auf meinen offenen Brief an Dr. Günther Beckstein bekommen, die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte.. :)
Aber keine Angst: Sie sind kein Stück auf das von mir geschriebene eingegangen. Das wäre auch zu merkwürdig, verwirrend, verstörend gewesen... ;)
Verbot von Killerspielen
Sehr geehrter Herr Giebel,
im Auftrag von Staatsminister Dr. Beckstein danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 6. Dezember 2006, in der Sie zu seiner Forderung nach einem Verbot von Killer-spielen Stellung nehmen.
Der verheerende Amoklauf in Emsdetten hat wieder einmal gezeigt, dass das In-ternet nicht nur eine schier grenzenlose Informationsflut bereithält, sondern auch eine Reihe von ernsten Gefahren. Killerspiele sind mit wenigen Maus-Klicks auch für Kinder verfügbar. Viele Eltern wissen dabei nicht einmal, was auf den PCs in den Kinderzimmern abläuft.
Die bisherigen Mechanismen des Jugendschutzes reichen nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein nicht aus, um diesen Gefahren wirksam zu begeg-nen. Im Kampf gegen Gewalt verherrlichende und menschenverachtende Compu-terspiele brauchen wir deshalb auch Herstellungs- und Verbreitungsverbote. Auch wenn ein solches Verbot verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist, muss zum
Schutz der Bevölkerung sowie unserer Kinder und Jugendlichen der Gesetzgeber handeln.
Durch ein strafbewehrtes gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot wür-de der Gesetzgeber ein Signal setzen, dass solche Spiele ethisch, moralisch und rechtlich abzulehnen sind. Auch muss nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein
− die polizeiliche Internetüberwachung intensiviert,
− die länderübergreifende Koordinierung der anlassunabhängigen Recherchen verstärkt und verbessert sowie
− die bisher insbesondere auf Kinderpornografie und internationa-len Terrorismus gerichtete Internetüberwachung auf Bereiche wie die Verbreitung jugendgefährdender Medien bzw. Verstöße ge-gen das Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz erweitert werden.
Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Fragen präven-tiver Gefahrenabwehr bereits im Mai 2006 beschlossen, zur Verbreitung Gewalt verherrlichender Computerspiele eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und ab-zuklären, welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten für Sicherheitsbehör-den zur Unterbindung des Verbreitens derartiger Computerspiele bestehen.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 9. Januar ein umfangreiches Maßnah-menpaket beschlossen, das als Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht wird. Kernstück ist dabei ein im Strafgesetzbuch verankertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Fischer
Ministerialrätin
Das Schreiben kam per PDF im Anhang an eine E-Mail.. Ich habe den Text lediglich kopiert und hier wieder eingefügt.
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